Die österreichische Bundesverfassung legt fest: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Die Bundesverfassung gibt allen wahlberechtigten Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern das Recht, am politischen Geschehen im Staat mitzuwirken. Wählen dürfen österreichische Staatsbürger/innen ab 16 Jahren. Bei Gemeinderatswahlen und bei Wahlen zum EU-Parlament dürfen auch die in Österreich lebenden Bürger/innen anderer EU-Staaten ihre Stimme abgeben.
Von folgenden Instrumenten der direkten und indirekten Demokratie können Sie Gebrauch machen:
Ergebnisse (Bad Mitterndorf) der Nationalratswahl 2019
Ergebnisse ( Bad Mitterndorf) der EU-Wahl 2019