Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Verpartnerung möglich für:
Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt
überprüft werden, ob Sie die Verpartnerung rechtswirksam schließen
dürfen.
Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
Volljährigkeit: Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen volljährigen Personen möglich.
Weitere Voraussetzungen und Bestimmungen finden Sie im Eingetragene Partnerschaft-Gesetz.
Nötige Dokumente
Welche Dokumente Sie für die Begründung
einer eingetragenen Partnerschaft benötigen, hängt von Ihrer
persönlichen Lebenssituation ab:
a) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bisher nicht verheiratet/ verpartnert waren, benötigen:
b) Österreichische StaatsbürgerInnen, die bereits verheiratet/ verpartnert waren, benötigen zusätzlich zu a):