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Verpartnerung

Standesamt

Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Verpartnerung möglich für:

  • gleichgeschlechtliche Paare
  • verschieden geschlechtliche Paare

Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen.

Zuständige Behörde

Be­ach­ten Sie fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen:

Volljährigkeit: Eine eingetragene Partnerschaft ist nur zwischen volljährigen Personen möglich.
Weitere Voraussetzungen und Bestimmungen finden Sie im Ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft-Ge­setz.

Nö­ti­ge Do­ku­men­te
Welche Dokumente Sie für die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:


a) Öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­rIn­nen, die bis­her nicht ver­hei­ra­tet/ ver­part­nert wa­ren, be­nö­ti­gen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staats­bür­ger­schafts-Nach­weis
  • Ge­burts­ur­kun­de
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

b) Öster­rei­chi­sche Staats­bür­ge­rIn­nen, die be­reits ver­hei­ra­tet/ ver­part­nert wa­ren, be­nö­ti­gen zu­sätz­lich zu a):

  • Hei­rats­ur­kun­den aller Vorehen bzw. Part­ner­schafts­ur­kun­den aller Verpartnerungen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen/ Verpartnerungen (Scheidungsurteile/ Auflösungs- bzw. Nichtigkeitsurteile mit Rechts­kraft­be­stä­ti­gung) bzw. Ster­be­ur­kun­de


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