Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Meldeauskunft über eine andere Person beantragen.
Näheres dazu finden Sie hier.
Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen.
Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B.Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.
Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.
Sie können formlos persönlich oder postalisch ansuchen.
Sie benötigen dazu einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell/gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
€ 16,40 für eine Auskunft aus dem örtlichen Melderegister.
€ 17,60 für eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister.
Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft auch online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst.
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.