Nach einem Todesfall müssen einige bürokratische Erledigungen getätigt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Unser Standesbeamter hilft Ihnen auch gerne weiter.
Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behiflich und kann Behördengänge für Sie übernehmen.
Mitzubringen sind:
Danach kann Ihnen der Standesbeamte eine Sterbeurkunde ausstellen. Eine Sterbeurkunde kostet 9,30 Euro je Exemplar (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).
Weitere Erledigungen nach einem Todesfall
Viele
Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch
verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und die Krankenkasse. Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person
zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und
gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.