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Todesfall

Standesamt

Nach einem Todesfall müssen einige bürokratische Erledigungen getätigt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Unser Standesbeamter hilft Ihnen auch gerne weiter.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Anzeige eines Sterbefalles
Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behiflich und kann Behördengänge für Sie übernehmen.
 
Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Danach kann Ihnen der Standesbeamte eine Sterbeurkunde ausstellen. Eine Sterbeurkunde kostet 9,30 Euro je Exemplar (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Weitere Erledigungen nach einem Todesfall
Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und die Krankenkasse. Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.


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