Je nach Bauvorhaben werden die Nachbarinnen/Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben verständigt. Möglicherweise kann es auch zu einer Bauverhandlung
kommen. Bei der Bauverhandlung wird
allen involvierten Personen und Behörden Gelegenheit zur Geltendmachung
ihrer Rechte und Interessen gegeben.
Die Termine werden schriftlich vom Bauamt bekanntgegeben und sind auch online verfügbar.