Buchhaltung
In der Steiermark sind alle Unternehmer, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG), selbständig ausüben, dazu verpflichtet einen Tourismusinteressentenbeitrag zu leisten.
Gemeindeamt, Raum im 1. Stock
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Einnahmenbuchhaltung, Buchhaltung