In der Steiermark sind alle
Unternehmer, die eine gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG), selbständig
ausüben, dazu verpflichtet einen Tourismusinteressentenbeitrag zu leisten. Details entnehmen Sie bitte dem Dokument am Ende der Seite.