Navigation überspringen

Strafregisterbescheinigung

Gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person. Für viele Tätigkeiten und Berufe ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.

Seit 1. Jänner 2014 kann auch eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beantragt und ausgestellt werden.


Verfahrensablauf
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.


Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis 
  • Zum Nachweis früher geführter Namen (die im Antrag jedenfalls anzuführen sind): z.B.Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Adoptionsurkunde
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.


Kosten
€ 30,70

  • € 14,30 Antragsgebühr
  • € 14,30 Zeugnisgebühr
  • € 2,10 Verwaltungsgebühr

Wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll entfällt die Zeugnisgebühr

Werden "Strafregisterbescheinigung" und eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zugleich beantragt, fallen nur die Gebühren für ersteres an.

Datenschutz­hinweis

Diese Website nutzt folgende Services von anderen Anbietern: Karten, Videos und Analysewerkzeuge. Diese können mittels Cookies dazu genutzt werden, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln und zur Optimierung der Website beitragen.