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Geburtsurkunde

Standesamt

Die erste Geburtsurkunde wird anlässlich der Geburt eines Kindes von jenem Standesamt ausgestellt, das für den Geburtsort zuständig ist. Benötigen Sie danach eine neue Geburtsurkunde, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter

Kosten

Der Antrag für eine Geburtsurkunde ist

  • kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
  • kostet € 14,30, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen.

Die Geburtsurkunde ist

  • gebührenfrei anlässlich der Geburt eines Kindes (innerhalb von 2 Jahren).
  • kostet € 9,30 bei Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt (€ 7,20 Bundesgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe).

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