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Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand ist eines der beiden kollektiven Verwaltungsorgane  (das andere ist der Gemeinderat). Er besteht auf Grund von Art 117 Abs 1 lit b Bundes-Verfassungsgesetz 1920 (B-VG).

Adresse

Gemeindeamt
Nr. 59
8983 Bad Mitterndorf

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