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Meldebestätigung

Für viele Behörden, Verträge etc. benötigen Sie eine Meldebestätigung. Hier finden Sie alle Informationen dazu.

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen. Sie brauchen dazu einen amtlichen Lichtbildausweis.

Minderjährige können die Ausstellung einer Meldebestätigung nicht selbst beantragen. Den Antrag müssen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern, wenn Sie über eine Bürgerkarte (Mobiltelefon mit Handy-Signatur) und eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking) verfügen. Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Kosten:
€ 17,30 (€ 14,30 Bundesgebühr und € 3.- Verwaltungsgebühr)

Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragssteller Behörde (zB.: Finanzamt, etc.) gerichtet wird. Dann fällt nur eine Bundesabgabe von € 2,10 (Meldung nur innerhalb der Gemeinde) bzw.
€ 3.- (sämtliche Meldungen aus dem Zentralen Melderegister) an. 

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