Wenn Sie im Gemeindegebiet von Bad Mitterndorf Gegenstände beziehungsweise Bargeld ab einem Wert von 10 Euro finden, müssen Sie diese beim Fundamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf abgeben. Die Abgabe kann anonym oder unter Angabe Ihres Namens erfolgen.
Alle Fundgegenstände, die in Verbindung mit Kraftfahrzeugen (zB Führerschein, Zulassungsschein, Kennzeichen-Tafeln) stehen, müssen bei der Polizei gemeldet und abgegeben werden.
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie den Verlust im Fundamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf melden und den Gegenstand, sofern er abgegeben wurde, wieder erhalten. Oder wir notieren uns eine Telefonnummer bzw. Adresse unter der wir Sie erreichen können, damit Sie Ihren Gegenstand erhalten, sollte er erst nach Bekanntgabe Ihres Verlustes abgegeben werden.
Wenn Sie Fahrkarten oder gewisse Dokumente verloren haben, brauchen Sie unter Umständen eine Verlustanzeige damit Ihnen ein neues Dokument (Duplikat) ausgestellt werden kann. Sie erhalten diese im Fundamt der Marktgemeinde Bad Mitterndorf. Die Verlustanzeige kostet € 2,10. Eine zusätzliche Zeugnisgebühr von € 14,30 fällt nur an, wenn die Verlustanzeige nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dient.
im Erdgeschoss des Gemeindeamtes
Nr. 59
8983 Bad Mitterndorf