Die
Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer
Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer
Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne einen Wohnsitz zu begründen.
Die
Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gehen zu 50 Prozent an das Land
Steiermark und zu 50 Prozent an die Gemeinde, die diesen Betrag zur Gänze an den
Tourismusverband weiterleitet. Die Kurabgabe wird dem Kurfonds zugewiesen, womit touristische Projekte und Instandhaltungsmaßnahmen finanziert werden.
Derzeit sind folgende Beträge abzugeben:
- in Schutzhäuser und Schutzhütten: € 1,50
- auf Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätzen: € 2,00
-sonstige Beherbergungsbetriebe: € 2,50
Die Kurabgabe (derzeit nur im Bereich der Altgemeinde Bad Mitterndorf) beträgt zusätzlich € 1,00.
Rechtsgrundlage ist dasSteiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz.