Die Kommunalsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, sie ist jedoch bundesrechtlich geregelt. Details finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Das Unternehmen unterliegt der
Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.
Welcher Betrag ist zu entrichten?
Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe. Anhand der jährlichen Kommunalsteuer-Erklärung wird die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld
ermittelt. Die
Höhe der Kommunalsteuer beträgt drei Prozent der
Bemessungsgrundlage. Die Unternehmerin/der Unternehmer muss die
Kommunalsteuer für jeden Monat selbst berechnen.
Das betroffene Unternehmen muss selbstständig einmal im Jahr eine
Kommunalsteuer-Erklärung über die Berechnungsgrundlagen an die
zuständige Gemeinde abgeben. Auf Basis dieser Erklärung muss die
Kommunalsteuer monatlich bis zum 15. des Folgemonats abgeführt
werden.