Navigation überspringen

Hundeabgabe

Buchhaltung

Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gilt das Steiermärkische Hundeabgabegesetz

Hier finden Sie die Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Bad Mitterndorf.

Zuständige Behörde

WAS IST DIE HUNDEABGABE?

Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe. Diese Abgabe muss immer in der Gemeinde geleistet werden, in der der/die HundehalterIn wohnt. 


Wie hoch ist die Hundeabgabe und wie oft muss ich diese bezahlen?

  • € 60,- für den ersten Hund
  • € 100,- für jeden weiteren Hund
  • € 30,- für Wach- und Nutzhunde
  • Erhöhte Abgabe: Ist gemäߧ 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes ein Hundekundenachweis erforderlich und wird dieser nicht beigebracht, erhöht sich die Hundeabgabe um das Doppelte.
  • Begünstigung oder Befreiung: In bestimmten Fällen gilt ein reduzierter Beitrag oder eine Befreiung von der Abgabe (z. B. Diensthunde oder Blindenhunde). Die genauen Regelungen finden Sie in der Hundeabgabeordnung.


Welche Dokumente muss ich vorweisen?


Datenschutz­hinweis

Diese Website nutzt folgende Services von anderen Anbietern: Karten, Videos und Analysewerkzeuge. Diese können mittels Cookies dazu genutzt werden, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln und zur Optimierung der Website beitragen.