Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gilt das Steiermärkische Hundeabgabegesetz.
Hier finden Sie die Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Bad Mitterndorf.
WAS IST DIE HUNDEABGABE?
Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe. Diese Abgabe muss immer in der Gemeinde geleistet werden, in der der/die HundehalterIn wohnt.
Wie hoch ist die Hundeabgabe und wie oft muss ich diese bezahlen?
Welche Dokumente muss ich vorweisen?