Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.
Ein-Personen
Haushalte: € 1.572,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,--
Für jedes
Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,--
(Achtung: 13. und 14. Monatsbezug ist anteilig zu
berücksichtigen = Monatsbezug mal 14, geteilt durch 12)
Die
Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr
befreit sind.
Bei
der Antragstellung sind vorzulegen: Pensions-, bzw. Einkommensnachweise aller
im Haushalt gemeldeten Personen. (Lohnzettel nicht älter als 6
Monate)
Pro
Haushalt kann nur ein Ansuchen gestellt werden.
Der
Heizkostenzuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode
2024/2025 gewährt.
Die
Höhe des Zuschusses beträgt € 340,--.
Anträge können wie gewohnt im
Marktgemeindeamt Bad Mitterndorf ab 07.10.2024 bis 28.02.2025
während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice gestellt werden.
Weiters gibt es seit heuer auch die Möglichkeit den Antrag über ein Online-Formular unter der Internet-Adresse des Sozialservices des Landes www.soziales.steiermark.at zu stellen. (Nach erfolgreichem Absenden des Antrages durch die Bürger*innen wird eine automatisiert generierte E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse der im Online-Formular gewählten Gemeinde gesendet). Die Anträge werden daraufhin vom Sozialreferat geprüft und anschließend bei der Stmk. Landesregierung eingereicht.
Die detaillierten Richtlinien für den Heizkostenzuschuss finden
Sie unten angeführt bei den Dokumenten. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen
im Bürgerservice.
Zusätzlich wird
seitens der Marktgemeinde ein Zuschuss für die Wasser-, Kanal- und Müllgebühren
gewährt. Voraussetzungen sind dieselben.
Details entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten.