Seitens der Stmk. Landesregierung wird ein Heizkostenzuschusses gewährt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01. September des aktuellen Jahres ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf „Wohnunterstützung“ haben und eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Zusätzlich wird seitens der Marktgemeinde ein Zuschuss für die Wasser-, Kanal- und Müllgebühren gewährt. Voraussetzungen sind dieselben.
Details entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten.