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Heizkostenzuschuss

Gesundheit und Soziales

Wie in den vergangenen Jahren hat die Stmk. Landesregierung wieder die Gewährung eines Heizkostenzuschusses beschlossen.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01. September 2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf „Wohnunterstützung“ haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.

Ein-Personen Haushalte: € 1.572,--
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,--
Für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,--

(Achtung: 13. und 14. Monatsbezug ist anteilig zu berücksichtigen = Monatsbezug mal 14, geteilt durch 12)

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Bei der Antragstellung sind vorzulegen: Pensions-, bzw. Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen. (Lohnzettel nicht älter als 6 Monate)
Pro Haushalt kann nur ein Ansuchen gestellt werden.

Der Heizkostenzuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,--.
Anträge können wie gewohnt im Marktgemeindeamt Bad Mitterndorf ab 07.10.2024 bis 28.02.2025 während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice gestellt werden.

Weiters gibt es seit heuer auch die Möglichkeit den Antrag über ein Online-Formular unter der Internet-Adresse des Sozialservices des Landes www.soziales.steiermark.at zu stellen. (Nach erfolgreichem Absenden des Antrages durch die Bürger*innen wird eine automatisiert generierte E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse der im Online-Formular gewählten Gemeinde gesendet). Die Anträge werden daraufhin vom Sozialreferat geprüft und anschließend bei der Stmk. Landesregierung eingereicht.

Die detaillierten Richtlinien für den Heizkostenzuschuss finden Sie unten angeführt bei den Dokumenten. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen im Bürgerservice.

Zusätzlich wird seitens der Marktgemeinde ein Zuschuss für die Wasser-, Kanal- und Müllgebühren gewährt. Voraussetzungen sind dieselben.
Details entnehmen Sie bitte den untenstehenden Dokumenten.

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