Die Gemeinde Bad Mitterndorf gewährt BürgerInnen der Marktgemeinde einen Zuschuss für die Kosten von Wasser und Kanal. Damit sollen die Bezieher "kleiner Einkommen" entlastet werden. Der Antrag kann in jedem Jahr vom 1.10. bis zum 30.12. gestellt werden. Die Einkommensgrenzen sind gleich den Grenzen für den Heizkostenzuschuss. Details finden Sie weiter unten unter "Dokumente".