Navigation überspringen

Pflegegeld

Gesundheit und Soziales

Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. 

Die Beantragung bzw. Erhöhung und Weitergewährung des Pfelgegeldes erfolgt durch den Versicherungsträger von dem Sie auch Ihre Rente bzw. Pension erhalten. Weitere Informationen finden Sie beim Sozialministerium.

Formulare zum Beantragen finden Sie hier weiter unten.

Datenschutz­hinweis

Diese Website nutzt folgende Services von anderen Anbietern: Karten, Videos und Analysewerkzeuge. Diese können mittels Cookies dazu genutzt werden, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln und zur Optimierung der Website beitragen.