Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen
durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege
gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes
Leben ermöglicht werden.
Die Beantragung bzw. Erhöhung und Weitergewährung des Pfelgegeldes erfolgt durch den Versicherungsträger von dem Sie auch Ihre Rente bzw. Pension erhalten. Weitere Informationen finden Sie beim Sozialministerium.
Formulare zum Beantragen finden Sie hier weiter unten.