Beitragspflichtig sind Tourismusinteressenten. Das sind alle Unternehmer:innen, die in Bad Mitterndorf

  • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gemäß § 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) selbständig ausüben,
  • wirtschaftlich unmittelbar oder mittelbar einen Nutzen aus dem Tourismus erzielen und
  • einen Sitz, Standort oder eine Betriebsstätte gemäß §§ 27, 29 und 30 der Bundesabgabenordnung (BAO) haben. Bei Vermietung und Verpachtung ist der Ort des in Bestand gegebenen Objektes maßgebend.

Notwendige Unterlagen:

  • Umsatzsteuerbescheid des zweitvorangegangenen Jahres
  • Nachweis über Abzüge
  • Einkommensteuerbescheid

Fristen 

  • Die Beitragserklärung ist bis zum 15. September jeden Jahres einzureichen. Dies gilt auch für NULL-Beitragserklärungen!
  • Die Einzahlung ist bis zum 30. September vorzunehmen