Hundeabgabe
Grundsätzlich wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert. Die Höhe und die Bestimmungen bzw. Fristen für die Hundeabgabe sind in jedem Bundesland anders geregelt. Es gilt das Steiermärkische Hundeabgabegesetz.
Hier finden Sie die Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Bad Mitterndorf.
Ab dem Alter von drei Monaten muss für Hunde in der Steiermark eine jährliche Abgabe geleistet werden, die Hundeabgabe. Diese Abgabe muss immer in der Gemeinde geleistet werden, in der der/die HundehalterIn wohnt.
Wie hoch ist die Hundeabgabe und wie oft muss ich diese bezahlen?
- € 60,- für den ersten Hund
- € 100,- für jeden weiteren Hund
- € 30,- für Wach- und Nutzhunde
- Erhöhte Abgabe: Ist gemäß§ 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes ein Hundekundenachweis erforderlich und wird dieser nicht beigebracht, erhöht sich die Hundeabgabe um das Doppelte.
- Begünstigung oder Befreiung: In bestimmten Fällen gilt ein reduzierter Beitrag oder eine Befreiung von der Abgabe (z. B. Diensthunde oder Blindenhunde). Die genauen Regelungen finden Sie in der Hundeabgabeordnung.
Welche Dokumente muss ich vorweisen?
- Registernummer des Stammdaten-Satzes gem.§ 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung gem. § 33b Abs. 7 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- wenn erforderlich: notwendiger Hundekundenachweis (nach § 3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes)