Die Kommunalsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, sie ist jedoch bundesrechtlich geregelt. Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Welcher Betrag ist zu entrichten?

Die Kommunalsteuer ist eine Selbstbemessungsabgabe. Anhand der jährlichen Kommunalsteuer-Erklärung wird die Bemessungsgrundlage für die Steuerschuld ermittelt. Die Höhe der Kommunalsteuer beträgt drei Prozent der Bemessungsgrundlage. Die Unternehmerin/der Unternehmer muss die Kommunalsteuer für jeden Monat selbst berechnen. Das betroffene Unternehmen muss selbstständig einmal im Jahr eine Kommunalsteuer-Erklärung über die Berechnungsgrundlagen an die zuständige Gemeinde abgeben. Auf Basis dieser Erklärung muss die Kommunalsteuer monatlich bis zum 15. des Folgemonats abgeführt werden.