Zuständiger Mitarbeiter

Klaus Schretthauser

Standesamt

Klaus Schretthauser

Gemeinde
 

Die erste Geburtsurkunde wird anlässlich der Geburt eines Kindes von jenem Standesamt ausgestellt, das für den Geburtsort zuständig ist. Benötigen Sie danach eine neue Geburtsurkunde, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen. 

Kosten

Der Antrag für eine Geburtsurkunde ist

  • kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen
  • kostet € 21, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen.

Die Geburtsurkunde ist

  • gebührenfrei anlässlich der Geburt eines Kindes (innerhalb von 2 Jahren).
  • kostet € 13,10 bei Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt (€ 11 Bundesgebühr + € 2,10 Verwaltungsabgabe).

 

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. 

Bei der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Ansuchenden
  • Staatsbürgerschaftsnachweise und Heiratskunde der Eltern (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)

Kosten

  • bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gebührenfrei
  • alle übrigen € 62,30

 

Seit 1. Jänner 2019 ist in Österreich eine Eheschließung möglich für:

  • gleichgeschlechtliche Paare
  • verschieden geschlechtliche Paare

Bevor Sie sich als Paar das Ja-Wort geben können, muss vom Standesamt überprüft werden, ob Sie die Ehe rechtswirksam schließen dürfen.

Sie sind nicht an das Standesamt Ihres Wohnortes gebunden: Wenn Sie in Bad Mitterndorf heiraten wollen, müssen Sie nicht in Bad Mitterndorf gemeldet sein.

Erforderliche Dokumente

Welche Dokumente Sie für die Eheschließung benötigen, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab:

a) Volljährige, bisher unverheiratete österreichische Staatsbürger*innen benötigen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staats­bür­ger­schafts-Nach­weis
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • eventuell: Nachweis akademischer Grade oder einer Standesbezeichnung (z. B. IngenieurIn)

b) Österreichische Staatsbürger*innen, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a):

  • Heiratsurkunden aller Vorehen bzw.Partnerschaftsurkunden aller Verpartnerungen
  • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen/ Verpartnerungen (Scheidungsurteile/ Auflösungs- bzw. Nichtigkeitsurteile

c) Ausländische Staatsbürger*innen

Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt.

Trauzeugen

Bei der standesamtlichen Heirat sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie möchten, können Sie aber weiterhin mit einem oder zwei Trauzeugen heiraten. Beachten Sie, dass Trauzeugen volljährig sein müssen.

 

Nach einem Todesfall müssen einige bürokratische Erledigungen getätigt werden. Unser Standesbeamter hilft Ihnen auch gerne weiter.

Anzeige eines Sterbefalles
Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann Behördengänge für Sie übernehmen.

Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Danach kann Ihnen der Standesbeamte eine Sterbeurkunde ausstellen. Eine Sterbeurkunde kostet 13,10 Euro je Exemplar (11 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Weitere Erledigungen nach einem Todesfall 

Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und die Krankenkasse. Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen. Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.