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SeniorInnenurlaubsaktion

In Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeverbänden sorgt das Land Steiermark auch in diesem Jahr wieder dafür, dass ältere Menschen mit geringerem Einkommen erholsame Urlaubstage verbringen können. Die Aktion gilt für alleinstehende SeniorInnen, die nicht mehr als 1.371,- Euro netto im Monat beziehen, bei Verheirateten oder Lebensgemeinschaften liegt die Einkommensgrenze bei 2.057,- Euro.

Die Marktgemeinde Bad Mitterndorf unterstützt interessierte Bad Mitterndorfer:innen wieder beim Stellen der Anträge.

Vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurden insgesamt 84 Plätze für die Seniorenurlaubsaktion 2023 für nachfolgend angeführte Turnusse zur Verfügung gestellt:

4. Turnus: Dienstag, 13.06.2023 bis Dienstag 20.06.2023

Gasthof „Zum Hirschen“, 8291 Burgau – 14 Plätze

Gasthof Vorauerhof, 8250 Vorau – 18 Plätze

Gasthof Schwammer, 8241 Dechantskirchen – 12 Plätze


Sonderturnus: Freitag, 23.06.2023 bis 30.06.2023

Gasthof Eckbergerhof, 8462 Gamlitz – 40 Plätze


Die Seniorenurlaubsaktion des Landes Steiermark 2023 soll Personen der älteren Generation ab 60, die auf Grund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse keine Möglichkeit haben auf Urlaub zu fahren, einen Erholungsurlaub von 8 Tagen ermöglichen.

Teilnehmen können:
Frauen und Männer, die bis 31. Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr vollendet haben, Österr. Staatsbürger oder Angehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigt.

Als Einkommensgrenze für die Gewährung der Seniorenurlaubsaktion gelten folgende Richtwerte: (Nettoeinkommen im Monat)

Für alleinstehende Personen € 1.371,--
Für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften € 2.057,-

Einkünfte aus einer oder mehreren Pensionen oder Renten, Unterhalt, Pacht- oder Mieteinnahmen, Leibrenten, Leistungen aus der Sozialhilfe, Mietzinsbeihilfen und sonstige Einkünfte sind als Einkommen anzugeben und zu rechnen.

Pflegegeld, Diätzuschüsse, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sowie Wohnunterstützung, Ruhegelder für Pflegepersonen (Pflegemütter) werden nicht als Einkommen gerechnet.

Anträge für die Teilnahme können im Marktgemeindeamt Bad Mitterndorf – Bürgerservice 
für den 4. Turnus bis 21.04.2023 und für den Sonderturnus bis 08.05.2023 
abgegeben werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes

03623/2202-225 Marietta Egger

Für Informationen zu den Richtlinien der Seniorenurlaubsaktion hier klicken.
Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können die für den Antrag erforderlichen Formulare auch bereits abgerufen und ausgefüllt werden:

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).
Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at

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