Die
Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer
Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer
Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne einen Wohnsitz zu begründen.
Die
Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gehen zu 40 Prozent an das Land
Steiermark und zu 60 Prozent an die Gemeinde, die ihren Anteil an den
Tourismusverband zu überweisen hat.
Rechtsgrundlage ist das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz.
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