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Nächtigungsabgabe

Die Nächtigungsabgabe ist eine Abgabe für jede Nächtigung in einem Beherbergungsbetrieb, auf einem Campingplatz oder in einer Schutzhütte. Der Abgabepflicht unterliegt auch, wer in einer Privatunterkunft gegen Entgelt Unterkunft nimmt, ohne einen Wohnsitz zu begründen.

Die Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gehen zu 40 Prozent an das Land Steiermark und zu 60 Prozent an die Gemeinde, die ihren Anteil an den Tourismusverband zu überweisen hat.

Rechtsgrundlage ist das Steiermärkische Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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