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Meldebestätigung

Den formlosen Antrag auf Ausstellung einer Meldebestätigung können Sie persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen. Sie brauchen dazu einen amtlichen Lichtbildausweis.

Minderjährige können die Ausstellung einer Meldebestätigung nicht selbst beantragen. Den Antrag müssen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde stellen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) online anzufordern, wenn Sie über eine Bürgerkarte (Mobiltelefon mit Handy-Signatur) und eine Online-Zahlungsmöglichkeit (z.B. Kreditkarte, Online-Banking) verfügen. Eine Meldebestätigung online kann die Antragstellerin/der Antragsteller nur für sich selbst anfordern.

Kosten:
€ 17,30 (€ 14,30 Bundesgebühr und € 3.- Verwaltungsgebühr)

Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragssteller Behörde (zB.: Finanzamt, etc.) gerichtet wird. Dann fällt nur eine Bundesabgabe von € 2,10 (Meldung nur innerhalb der Gemeinde) bzw.
€ 3.- (sämtliche Meldungen aus dem Zentralen Melderegister) an. 

Meldeauskunft

Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. 

Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B.Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

Auskünfte über Geburtsdaten können nur Personen beantragen, die einen Exekutionstitel gegen die Gesuchte/den Gesuchten vorweisen können.

Verfahrensablauf:
Sie können formlos persönlich oder postalisch ansuchen.
Sie benötigen dazu einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell/gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein. 

Kosten:
€ 16,40 für eine Auskunft aus dem örtlichen Melderegister.
€ 17,60 für eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister.

Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft auch online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte Bürgerkarte und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst. 


Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskunftssperre zu stellen. Hierfür muss ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht werden. Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft erteilt.

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