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Das Meldeformular

Die Rubriken des Meldezettels sind vollständig und leserlich auszufüllen. 

Folgendes ist zu beachten:

  • Religionsbekenntnis - Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
  • ZMR-Zahl - Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
  • Unterschrift des Meldepflichtigen - Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
  • Unterschrift des Unterkunftgebers - Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt.
  • Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade.
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen: Reisedokument (z.B. Reisepass)