Die Rubriken des Meldezettels sind
vollständig und leserlich auszufüllen.
Folgendes ist zu beachten:
- Religionsbekenntnis - Diese
Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber
den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
- ZMR-Zahl - Sie
ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System
willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung
dient.
- Unterschrift des
Meldepflichtigen - Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten
bestätigt.
- Unterschrift des
Unterkunftgebers - Unterkunftgeber ist
jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt.
- Für jede Person
muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Erforderliche
Unterlagen:
- Öffentliche
Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten
Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des
Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- Eventuell Urkundlicher
Nachweis akademischer Grade.
- Für Unterkunftnehmer,
die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen: Reisedokument
(z.B. Reisepass)