Navigation überspringen

Rezeptgebührenbefreiung

Gesundheit und Soziales

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, müssen Sie auch das Service-Entgelt für die e-card nicht entrichten. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt. Bitte beachten Sie, bei welcher Sozialversicherung Sie versichert sind. Die Formulare finden Sie hier. Genauere Infos erhalten Sie unter:Bundesministerium für Soziales oder auch unter Österreichische Sozialversicherung.

Datenschutz­hinweis

Diese Website nutzt folgende Services von anderen Anbietern: Karten, Videos und Analysewerkzeuge. Diese können mittels Cookies dazu genutzt werden, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln und zur Optimierung der Website beitragen.