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Gemeinderatswahl 2025

Hier finden Sie einige wichtige Infos zur Gemeinderatswahl am 23. März 2025

Wahlberechtigt sind jene Personen, die am Stichtag (6. Jänner 2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (am Stichtag, 24:00 Uhr) und spätestens am Wahltag (23. März 2025) das 16. Lebensjahr vollenden.

Mög­lich­kei­ten zu wäh­len
Grundsätzlich können Sie im Wahllokal am Wahltag oder per Briefwahl mittels Wahlkarte wählen.
Zur Wahl am Sonntag, 23. März 2025 im Wahllokal bringen Sie bitte mit:

-den personalisierten Abschnitt aus der zugesandten Wahlinformation
-einen amtlichen Lichtbildausweis

Die Wahllokale in Bad Mitterndorf sind von 7:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Können Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten:

-Persönlich im Gemeindeamt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) mit.
-Via On­line-An­trag
-Schriftlich (mit Vorlage Ausweis) oder mit personalisierter Anforderungskarte und Rücksendekuvert
-Telefonisch ist KEINE Anforderung möglich
-Eine Wahlkarte kann NUR vom Wähler/der Wählerin beantragt werden. Eine BeAntragung durch eine andere Person ist auch bei Vorlage einer Vollmacht NICHT MÖGLICH!
-Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.).

Beachten Sie die gel­ten­den Fris­ten.

Beantragen Sie die Wahlkarte spätestens:

Persönlich im Gemeindeamt bis spätestens Freitag, 21. März 2025 um 12:00 Uhr
Schriftlich bzw. per Online-Formular bis spätestens Mittwoch, 19. März 2025

Fliegende Wahlbehörde
Für bettlägerige Personen (bei Krankheit, Geh-/Transportunfähigkeit oder Krankenhausaufenthalt) besteht die Möglichkeit, von einer „fliegenden Wahlbehörde“ besucht zu werden.
Dafür ist ebenfalls das Beantragen einer Wahlkarte zu den oben angeführten Fristen erforderlich.

Nähere Informationen zu Wahllokale, Wahlvorschläge finden Sie an der Amtstafel.



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